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September 2026
Firma in Dubai gründen als Deutscher: mit Wegzug oder Wohnsitz in Deutschland

Kein Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung, Außensteuergesetz: Was deutsche Unternehmer bei der Firmengründung in Dubai wissen müssen, egal ob sie auswandern oder in Deutschland wohnen bleiben.
Viele deutsche Unternehmer interessieren sich für eine Firma in Dubai. Für Deutsche gelten dabei andere Regeln als für Schweizer oder Österreicher. Deutschland hat seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr mit den VAE und kennt eine Wegzugsbesteuerung, eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht und die Hinzurechnungsbesteuerung. Welche Regeln für Sie gelten, hängt vor allem davon ab, ob Sie nach Dubai ziehen oder in Deutschland wohnen bleiben. Dieser Beitrag erklärt beide Fälle.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Lassen Sie Ihre Situation immer von einem zugelassenen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht prüfen. Einen Anhaltspunkt bietet der Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, den die Steuerberaterkammern verleihen. Für Steuerfragen in den VAE ist ein bei der Federal Tax Authority (FTA) registrierter Tax Agent zuständig.
1. Kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Deutschland hat es nicht verlängert. Ein neues Abkommen gibt es bisher nicht. Das hat zwei Folgen:
Es gibt keine Regel mehr, die festlegt, welcher Staat Sie als steuerlich ansässig behandeln darf. Ob Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, entscheidet allein das deutsche Recht. Eine Bescheinigung über Ihre Steueransässigkeit in den VAE ändert daran nichts.
Doppelbesteuerung wird nur einseitig abgemildert. Deutschland kann ausländische Steuern in bestimmten Fällen anrechnen oder abziehen (§ 34c EStG, § 26 KStG). Das reicht nicht so weit wie ein Abkommen.
Die Schweiz hat dagegen ein gültiges Abkommen mit den VAE. Leitfäden für Schweizer lassen sich deshalb nicht auf Deutsche übertragen.
2. Wegzug oder Wohnsitz in Deutschland?
Eine Firma in Dubai können Sie in beiden Fällen gründen. Steuerlich macht es aber einen großen Unterschied:
Weg A, Sie ziehen nach Dubai: Sie geben Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig auf, leben in Dubai und führen Ihre Firma von dort. Nur so können Sie die steuerlichen Vorteile der VAE tatsächlich nutzen, vorausgesetzt, der Wegzug ist sorgfältig geplant.
Weg B, Sie bleiben in Deutschland wohnhaft: Sie gründen eine Firma in Dubai und leben weiter in Deutschland. Das ist möglich und kann geschäftlich sinnvoll sein. Einen Steuervorteil bringt es meistens nicht, weil Deutschland Ihr gesamtes Einkommen weltweit besteuert und prüft, wo die Firma tatsächlich geführt wird.
Weg A: Firma gründen und nach Dubai ziehen
Wer nach Dubai zieht, muss vor allem den Abschied aus dem deutschen Steuersystem sauber regeln. Die folgenden Punkte sollten Sie vor dem Umzug klären.
3. Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland?
Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, wer hier einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat. Beides muss wegfallen.
Wohnsitz: Es kommt darauf an, ob Ihnen in Deutschland eine Wohnung zur Verfügung steht, die Sie beibehalten und nutzen können. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht dafür nicht aus. Wer seine Wohnung behält, sie nur vorübergehend untervermietet oder bei den Eltern jederzeit ein eigenes Zimmer nutzen kann, hat unter Umständen weiter einen Wohnsitz in Deutschland. Die Zahl der Tage, die Sie hier verbringen, spielt dafür keine Rolle.
Gewöhnlicher Aufenthalt: Wer sich zusammenhängend mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält, hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Kurze Unterbrechungen zählen nicht.
183 Tage: Diese Grenze stammt aus Doppelbesteuerungsabkommen und aus dem Recht der VAE. Für die Frage, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben, ist sie nicht maßgeblich.
Die Abmeldung ist trotzdem Pflicht. Wer ins Ausland zieht und in Deutschland keine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden (§ 17 Abs. 2 BMG). Frühestens geht das eine Woche vor dem Auszug.
In den VAE gelten Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie sich innerhalb von zwölf Monaten mindestens 183 Tage dort aufhalten. Alternativ reichen 90 Tage, wenn Sie eine gültige Residency und zusätzlich einen festen Wohnsitz oder eine Arbeit beziehungsweise ein Geschäft in den VAE haben. Diese Ansässigkeit hilft zum Beispiel bei Banken. Ihre Steuerpflicht in Deutschland beendet sie nicht automatisch.
Ob Ihr Wohnsitz in Deutschland wirklich aufgegeben ist, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor dem Umzug mit einem zugelassenen Steuerberater.
4. Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Wer an einer GmbH, UG oder anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sollte diesen Punkt zuerst prüfen. Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
Sie waren in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt (Anteile im Sinne von § 17 EStG).
Sie waren in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Das Finanzamt behandelt Ihre Anteile dann so, als hätten Sie sie beim Wegzug verkauft. Versteuert wird der Unterschied zwischen dem aktuellen Wert und Ihren Anschaffungskosten, obwohl Sie kein Geld erhalten haben. Bei einer erfolgreichen GmbH können das hohe Beträge sein.
Ratenzahlung: Auf Antrag können Sie die Steuer in sieben gleichen Jahresraten zahlen. Zinsen fallen nicht an, das Finanzamt verlangt aber in der Regel eine Sicherheit.
Rückkehr: Kommen Sie innerhalb von sieben Jahren zurück und haben die Anteile bis dahin nicht verkauft, kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern.
Investmentfonds: Seit 2025 gilt eine ähnliche Regel für Fondsanteile im Privatvermögen, wenn Sie mindestens 1 Prozent halten oder für einen einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro bezahlt haben (§ 19 InvStG).
Einzelunternehmer und Freiberufler: Auch Betriebsvermögen kann beim Wegzug versteuert werden, zum Beispiel Firmenwagen, Maschinen oder der Firmenwert.
Wer seine deutsche GmbH nach dem Umzug von Dubai aus weiterführt, muss zusätzlich prüfen, ob sich dadurch der Ort der Geschäftsleitung der GmbH verlagert. Das hat eigene steuerliche Folgen für die Gesellschaft.
Die Wegzugsbesteuerung lässt sich meist nur vor dem Umzug gestalten. Sprechen Sie deshalb mehrere Monate vorher mit einem Steuerberater, der Erfahrung im Außensteuerrecht hat.
5. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Für deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedrigen Steuern ziehen, gilt eine weitere Regel. Sie greift, wenn Sie
in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren,
in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen, was für die VAE mangels Einkommensteuer zutrifft, und
weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen liegen zum Beispiel vor, wenn Sie Unternehmer oder Mitunternehmer eines deutschen Gewerbebetriebs sind, mindestens 1 Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten, mehr als 30 Prozent Ihrer Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro aus Deutschland beziehen oder mehr als 30 Prozent Ihres Vermögens beziehungsweise mehr als 154.000 Euro in Deutschland haben.
In diesem Fall besteuert Deutschland Sie im Jahr des Wegzugs und in den folgenden zehn Jahren mit allen Einkünften, die keine ausländischen Einkünfte im Sinne des § 34d EStG sind. Das ist mehr als bei einem normalen Auswanderer. Die Regel gilt nur in Jahren, in denen diese Einkünfte zusammen mehr als 16.500 Euro betragen.
Bei Erbschaften und Schenkungen bleiben deutsche Staatsangehörige in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG).
Welche Einkünfte und Vermögenswerte Sie in Deutschland behalten können, sollte ein Steuerberater für Ihre Situation durchrechnen.
6. Einreise, Dokumente und Residency
Mit dem deutschen Pass können Sie ohne Visum in die VAE einreisen und bis zu 90 Tage bleiben. Wer in Dubai leben will, braucht eine Residency. Für Unternehmer ist der einfachste Weg, eine Firma zu gründen und die Residency als Investor oder Gesellschafter über diese Firma zu beantragen. Ein typischer Ablauf:
Gründung der Firma in einer Freezone oder auf dem Mainland (siehe Abschnitt 12)
Einreise nach Dubai, sobald die Unterlagen für Firma und Einwanderung vorliegen
Medizinische Untersuchung vor Ort
Emirates ID und Erfassung der biometrischen Daten
Erteilung der Residency
Eröffnung des Geschäftskontos
Planen Sie die Dokumente früh ein. Die VAE sind dem Haager Apostilleübereinkommen nicht beigetreten, eine Apostille reicht deshalb nicht. Deutsche Urkunden, etwa Heiratsurkunden und Geburtsurkunden für den Familiennachzug, brauchen zuerst eine Vorbeglaubigung durch die zuständige deutsche Stelle. Danach folgt die Legalisation durch die Auslandsvertretung der VAE in Deutschland und nach der Ankunft die Beglaubigung durch das Ministry of Foreign Affairs (MOFA) in den VAE. Das dauert oft mehrere Wochen.
Welches Visum passt zu Ihrer Firma? Investor, Employment, Green und Golden Visa im Überblick.
7. Krankenversicherung und Rente
Krankenversicherung in Deutschland: Beim Umzug in ein Land außerhalb der EU endet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich die Rückkehr offenhalten. Wer privat versichert ist, sollte prüfen, was der eigene Tarif bei einem Wegzug vorsieht.
Krankenversicherung in Dubai: Für Residents ist eine Krankenversicherung Pflicht und Voraussetzung für das Visum.
Rente: Ihre bisherigen Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung bleiben bestehen. Als deutscher Staatsangehöriger können Sie auch aus dem Ausland freiwillige Beiträge zahlen.
Zur Rente berät die Deutsche Rentenversicherung, zur Krankenversicherung Ihre Kasse oder Ihr Versicherer.
Weg B: Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland
Viele fragen uns, ob sie in Deutschland wohnen bleiben und trotzdem eine Firma in Dubai haben können. Gründen können Sie die Firma. Steuerfrei wird Ihr Einkommen dadurch in der Regel aber nicht.
8. Welteinkommen und Ort der Geschäftsleitung
Wer in Deutschland wohnt, versteuert hier sein gesamtes Einkommen, auch Gehalt und Gewinnausschüttungen aus einer Firma in Dubai.
Dazu kommt die Frage, wo die Firma selbst steuerpflichtig ist. Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie hier ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 KStG). Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die wichtigen Entscheidungen im Tagesgeschäft getroffen werden (§ 10 AO). Wo die Lizenz ausgestellt wurde, ist dafür nicht entscheidend.
Ein häufiger Fall: Jemand gründet eine Firma in einer Freezone in Dubai, arbeitet aber weiter von München aus. Er gewinnt dort Kunden, unterschreibt Verträge und trifft alle Entscheidungen. Dann liegt die Geschäftsleitung in Deutschland. Die Firma zahlt in Deutschland Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen je nach Gemeinde rund 30 Prozent. In den VAE können zusätzlich Pflichten bestehen. Im schlechtesten Fall zahlen Sie doppelt. Werden die Einkünfte in Deutschland nicht erklärt, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Wo eine Firma tatsächlich geführt wird, zeigt sich an Verträgen, Korrespondenz, Reisen und Unterschriften. Lassen Sie die geplante Struktur vorher von einem zugelassenen Steuerberater prüfen.
9. Die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 AStG)
Auch wenn die Firma wirklich in Dubai geführt wird, kann Deutschland über die Hinzurechnungsbesteuerung auf die Gewinne zugreifen. Dafür müssen drei Bedingungen zusammenkommen:
Beherrschung: Sie halten allein oder zusammen mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmrechte, der Anteile oder des Gewinnanspruchs.
Niedrige Besteuerung: Die Gewinne werden im Ausland mit weniger als 15 Prozent besteuert. Mit 0 oder 9 Prozent Corporate Tax ist das in den VAE fast immer der Fall.
Passive Einkünfte: Die Firma erzielt Einkünfte, die das Gesetz nicht als aktiv einstuft, zum Beispiel bestimmte Zinsen, Lizenzgebühren oder Mieteinnahmen.
Für Berater, Agenturen und digitale Dienstleister ist ein Punkt besonders wichtig: Dienstleistungen gelten unter anderem dann als passiv, wenn die Firma in Dubai dafür den in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person einsetzt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Firma einen eigenen Geschäftsbetrieb für diese Leistungen hat, der ohne den Gesellschafter arbeitet. Wenn der Gründer die Arbeit von Deutschland aus selbst erledigt, ist das kaum zu erfüllen.
Die Gewinne werden Ihnen dann in Deutschland zugerechnet, als wären sie ausgeschüttet worden, auch wenn sie in der Firma bleiben. Sie werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, ohne Abgeltungsteuer und ohne Teileinkünfteverfahren (§ 10 Abs. 2 AStG). Den Nachweis echter wirtschaftlicher Tätigkeit, mit dem sich Gesellschaften in der EU und im EWR entlasten können, gibt es für die VAE nicht.
10. Ausschüttungen, Gehalt und Meldepflichten
Gewinnausschüttungen einer Firma, die tatsächlich in Dubai geführt wird und aktiv tätig ist, unterliegen bei Ihnen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn die Anteile im Privatvermögen liegen.
Gehalt, das Sie von Ihrer Firma in Dubai für Arbeit in Deutschland erhalten, versteuern Sie in Deutschland.
Die Gründung oder den Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft müssen Sie dem Finanzamt melden, wenn Sie mindestens 10 Prozent halten oder mehr als 150.000 Euro bezahlt haben. Melden müssen Sie außerdem, wenn Sie beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf eine Gesellschaft außerhalb von EU und EWR haben (§ 138 Abs. 2 AO). Die Meldung geht mit der Steuererklärung an das Finanzamt, spätestens 14 Monate nach Ende des jeweiligen Jahres.
11. Wann eine Firma in Dubai trotzdem sinnvoll ist
Es gibt gute Gründe für eine Firma in Dubai, auch wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben. Es sind geschäftliche Gründe:
Sie wollen Kunden in den VAE und am Golf gewinnen und brauchen eine Gesellschaft vor Ort, um Verträge zu schließen, Mitarbeiter einzustellen oder lokale Kunden zu betreuen.
Die Firma hat echte Substanz in Dubai: ein Büro, eigene Mitarbeiter und eine Geschäftsführung vor Ort, die tatsächlich entscheidet.
Sie bauen eine internationale Unternehmensstruktur auf, etwa mit einer Holding, in der die Gesellschaft in den VAE eine klar definierte, aktive Aufgabe hat.
Sie planen einen späteren Umzug und wollen die Firma vorher aufbauen.
In diesen Fällen zahlt die Firma ihre Steuern in den VAE, und Sie versteuern Ihre Ausschüttungen in Deutschland. Das funktioniert, wenn die Struktur von Anfang an sauber aufgesetzt ist. Für die Firma in Dubai brauchen Sie in Deutschland einen Steuerberater, der Struktur, Meldepflichten und laufende Erklärungen betreut.
Für beide Wege: Die Gründung in Dubai
Unabhängig davon, wo Sie wohnen, muss die Firma zu Ihrem Geschäft passen und in den VAE ordentlich geführt werden.
12. Mainland oder Freezone?
Die Wahl hängt von Ihrem Geschäft ab: Was machen Sie, wo sitzen Ihre Kunden und wie wollen Sie wachsen? Der Preis der Lizenz sollte nicht den Ausschlag geben.
Mainland passt, wenn Sie in den VAE umfassend tätig sein wollen, mit Kunden vor Ort arbeiten, Personal einstellen oder physisch präsent sein müssen. Für viele Tätigkeiten ist 100 Prozent ausländisches Eigentum möglich.
Eine Freezone passt vor allem für internationale Beratung, Technologie, digitale Geschäftsmodelle, Handel und Holdingstrukturen. Freezones bieten 100 Prozent ausländisches Eigentum, eine einfache Gründung und Visa für Gesellschafter und Mitarbeiter.
Freezones in Dubai im Vergleich: Welche passt zu Ihrem Geschäftsmodell?
13. Corporate Tax in den VAE
In den VAE gibt es eine Unternehmenssteuer: 0 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen bis AED 375.000, darüber 9 Prozent. Eine Qualifying Free Zone Person kann unter bestimmten Voraussetzungen 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte erreichen. Das setzt eine saubere Struktur, echte Substanz und ordentliche Buchhaltung voraus. Kleinere Unternehmen können unter Umständen die Small Business Relief nutzen.
Registrierung, Buchhaltung und Steuererklärung sind in den VAE Pflicht, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Für Steuerfragen in den VAE ist ein bei der FTA registrierter Tax Agent zuständig, für Deutschland Ihr Steuerberater. Am besten stimmen sich beide ab.
14. Firmen im Immobilienbereich
Einige deutsche Unternehmer wollen in Dubai im Immobilienmarkt tätig werden, zum Beispiel als Makler. Dafür brauchen Sie eine eigene Real Estate Company mit der passenden Lizenz. Für aktive Vermittlung ist eine Gesellschaft auf dem Mainland mit Zulassung durch RERA beim Dubai Land Department Pflicht. Dazu gehören ein bei Ejari registriertes Büro und die Zertifizierung am Dubai Real Estate Institute (DREI). Eine Freezone reicht nur für reine Beratung.
Steuerlich gilt dasselbe wie oben: Entscheidend ist, ob Sie nach Dubai ziehen oder in Deutschland bleiben. Ein Maklerbüro mit eigenem Büro und Personal in Dubai erfüllt die Anforderungen an Substanz leichter als eine reine Beratungsfirma. Der private Kauf einer Immobilie ist ein eigenes Thema mit eigenen steuerlichen Folgen in Deutschland. Auch dazu sollten Sie vorher einen Steuerberater fragen.
Real Estate Company in Dubai gründen: Lizenzen, Ablauf und Kosten.
15. Checkliste für deutsche Gründer
Entscheiden, ob Sie nach Dubai ziehen oder in Deutschland wohnen bleiben
Einen zugelassenen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht einbinden, und zwar vor der Gründung
Beteiligungen prüfen: Greift die Wegzugsbesteuerung? Haben Sie Fondsanteile über 500.000 Euro?
Wohnsitz vollständig aufgeben: Wohnung kündigen oder verkaufen, keine Unterkunft zur jederzeitigen Nutzung behalten, fristgerecht abmelden
Wirtschaftliche Interessen in Deutschland prüfen (erweiterte beschränkte Steuerpflicht)
Geschäftsmodell und Struktur festlegen: Mainland oder Freezone, Tätigkeiten, Gesellschafter
Dokumente früh legalisieren lassen
Krankenversicherung und Rente klären
Bei Wohnsitz in Deutschland: Ort der Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung und Meldepflicht nach § 138 AO klären
Nach der Gründung: Corporate Tax registrieren, Buchhaltung einrichten, Fristen einhalten
Was kostet Ihre Gründung? Ein erster Überblick mit unserem Kostenrechner.
16. Was Petermann & Partners übernimmt
Wir gründen Ihre Firma in Dubai. Das umfasst die Wahl zwischen Mainland und Freezone, die Lizenz, Visa, Emirates ID und das Geschäftskonto. Wir begleiten die Dokumente und auf Wunsch danach die Buchhaltung, Corporate Tax und VAT in den VAE sowie die Verlängerung der Lizenz.
Deutsche Steuerberatung bieten wir nicht an. Sie ist in Deutschland zugelassenen Steuerberatern vorbehalten. Wir stimmen uns gerne mit Ihrem Steuerberater ab, damit die Struktur in Dubai zu Ihrer Situation in Deutschland passt.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher eine Firma in Dubai gründen, ohne auszuwandern? Ja. Solange Sie in Deutschland wohnen, versteuern Sie Ihr Einkommen aber hier. Wird die Firma von Deutschland aus geführt, ist in der Regel auch die Firma selbst in Deutschland steuerpflichtig.
Reicht die Abmeldung in Deutschland? Nein. Entscheidend ist, ob Sie noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine behaltene Wohnung kann ausreichen, damit Sie weiter unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE? Nein. Das Abkommen ist Ende 2021 ausgelaufen. Ein neues gibt es derzeit nicht.
Muss ich meine GmbH vor dem Umzug verkaufen? Nicht zwingend. Lassen Sie aber vorher prüfen, ob und in welcher Höhe die Wegzugsbesteuerung greift und wie die GmbH danach geführt wird.
Ist eine Firma in einer Freezone steuerfrei? Nicht automatisch. Es gilt die Corporate Tax der VAE von 0 oder 9 Prozent. 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Was in Deutschland gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab.
Welchen Steuerberater brauche ich? Einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht, zum Beispiel einen Fachberater für Internationales Steuerrecht. Für die VAE einen bei der FTA registrierten Tax Agent.
Fazit
Für deutsche Unternehmer lohnt sich eine Firma in Dubai steuerlich vor allem dann, wenn sie wirklich nach Dubai ziehen, den Wegzug sorgfältig planen und die Firma vor Ort führen. Wer in Deutschland wohnen bleibt, sollte eine Firma in Dubai nur aus geschäftlichen Gründen gründen. In beiden Fällen gehört ein erfahrener, zugelassener Steuerberater von Anfang an dazu.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung oder Steuerberatung dar.
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