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September 2026
Firma in Dubai, Leben im Ausland: Wie internationale Unternehmer ihre UAE-Struktur aufbauen

Firmensitz, Residence Visa, persönlicher Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit sind unterschiedliche Fragen. Wie internationale Unternehmer ihre UAE-Gesellschaft strukturieren, ohne dauerhaft in Dubai zu leben.
Eine Firma in Dubai zu besitzen bedeutet nicht, dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben zu müssen.
Ausländische Unternehmer können grundsätzlich eine Gesellschaft in den UAE besitzen und gleichzeitig einen Teil oder sogar den überwiegenden Teil ihres Lebens in einem anderen Land verbringen.
Gerade bei international tätigen Unternehmern ist das längst kein ungewöhnliches Modell: Die Gesellschaft befindet sich in den UAE, Kunden sitzen in mehreren Ländern und der Unternehmer selbst lebt beispielsweise zeitweise in Dubai, Bangkok, Zürich oder einer anderen internationalen Stadt.
Entscheidend ist jedoch, verschiedene Ebenen nicht miteinander zu vermischen: Firmensitz, Residence Visa, persönlicher Wohnsitz, steuerliche Ansässigkeit und tatsächliche Unternehmensführung sind unterschiedliche Themen.
Eine UAE-Gesellschaft allein beantwortet deshalb weder die Frage, wo eine Person steuerlich ansässig ist, noch wo das Unternehmen tatsächlich geführt wird. Wer international lebt und arbeitet, sollte seine Struktur entsprechend aufbauen.
Kann ich eine Firma in Dubai besitzen, ohne dort zu leben?
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, eine Gesellschaft in den UAE zu besitzen, ohne dauerhaft in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten zu leben.
Je nach Gesellschaftsform und Jurisdiktion kann eine Firmengründung auch möglich sein, ohne dass der Gesellschafter gleichzeitig eine UAE Residence beantragt. Damit sind verschiedene Modelle denkbar:
UAE-Firma ohne persönliche UAE Residence
UAE-Firma mit UAE Residence Visa
UAE-Firma mit Unternehmer, der nur einen Teil des Jahres in den UAE lebt
UAE-Gesellschaft innerhalb einer internationalen Unternehmensstruktur
UAE-Gesellschaft als operative Firma für ein global tätiges Unternehmen
Welche Variante sinnvoll ist, hängt weniger von der Frage ab, ob eine solche Struktur technisch möglich ist. Entscheidend ist vielmehr, wie das Geschäft tatsächlich funktioniert. Wo befinden sich die Kunden? Wo arbeitet der Unternehmer? Wo werden wesentliche Entscheidungen getroffen? Welche Länder sind steuerlich relevant? Und welche Anforderungen stellen Banken, Behörden und Geschäftspartner? Erst aus diesen Fragen ergibt sich die passende Struktur.
Firmensitz und persönlicher Wohnsitz sind zwei verschiedene Dinge
Eine Gesellschaft und ihr Eigentümer müssen sich nicht zwingend im selben Land befinden. Ein Unternehmer kann beispielsweise Gesellschafter einer Dubai Freezone Company sein und gleichzeitig in Thailand, der Schweiz, Deutschland oder einem anderen Land leben.
Damit entstehen zunächst zwei unterschiedliche Fragen: Wo befindet sich die Gesellschaft? Und: Wo ist der Unternehmer persönlich ansässig?
Eine in den UAE gegründete Gesellschaft ist grundsätzlich eine UAE Resident Juridical Person für Zwecke der UAE Corporate Tax. Die persönliche steuerliche Ansässigkeit des Gesellschafters wird davon getrennt betrachtet.
Das bedeutet: Eine Dubai-Firma macht ihren Eigentümer nicht automatisch zum steuerlichen Einwohner der UAE. Umgekehrt bedeutet ein persönlicher Wohnsitz außerhalb der UAE nicht automatisch, dass eine ordnungsgemäß gegründete UAE-Gesellschaft ihren Status verliert. Gerade bei internationalen Unternehmern muss deshalb das gesamte Bild betrachtet werden.
Brauche ich ein UAE Residence Visa für meine Firma?
Nicht zwingend. Der Besitz einer UAE-Gesellschaft und der Besitz eines UAE Residence Visa sind zwei unterschiedliche Dinge. Je nach Jurisdiktion und Gesellschaftsform kann ein Unternehmer eine Gesellschaft besitzen, ohne persönlich eine UAE Residence zu beantragen.
Eine Residence kann jedoch erhebliche praktische Vorteile haben. Dazu können gehören:
Emirates ID
langfristiges Aufenthaltsrecht in den UAE
persönliche Bankbeziehungen
Mietverträge
Mobilfunk- und Versorgungsverträge
Visa für Familienangehörige
verschiedene administrative Prozesse innerhalb der UAE
Eine Residence sollte jedoch nicht automatisch mit steuerlicher Ansässigkeit gleichgesetzt werden. Ein Residence Visa ist ein Element einer internationalen Struktur – nicht die gesamte Struktur.
Muss ich alle 183 Tage nach Dubai einreisen?
Hier werden zwei unterschiedliche Regeln häufig miteinander vermischt.
Die 183 Tage sind grundsätzlich keine allgemeine Einreisevorschrift für den Besitz einer Dubai-Firma. Bei vielen regulären UAE Residence Visa ist vielmehr relevant, wie lange sich der Visa-Inhaber ununterbrochen außerhalb der UAE befindet. Wer sich länger als sechs Monate außerhalb der UAE aufhält, kann je nach Residence-Kategorie seine bestehende Residence gefährden beziehungsweise zusätzliche Schritte für die Wiedereinreise benötigen.
Für bestimmte Residence-Kategorien gelten Ausnahmen. Dazu gehört insbesondere die UAE Golden Residence, deren Inhaber auch länger als sechs Monate außerhalb der UAE bleiben können, ohne allein deshalb ihre Residence zu verlieren. Zudem existiert über die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren für Personen, die sich länger als sechs Monate außerhalb der UAE aufgehalten haben und wieder einreisen möchten.
Davon vollständig getrennt ist die steuerliche Ansässigkeit. Bei der UAE Tax Residency einer natürlichen Person ist die physische Anwesenheit von 183 Tagen oder mehr innerhalb eines relevanten zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraums einer der möglichen Tests. Daneben existieren unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kriterien für die UAE Tax Residency.
Deshalb sollten drei Dinge klar voneinander getrennt werden: Company Ownership ≠ Residence Visa ≠ Tax Residency. Wer eine Gesellschaft in Dubai besitzt, muss deshalb nicht automatisch 183 Tage pro Jahr in den UAE verbringen.
Kann ich meine Dubai-Firma aus Thailand, Europa oder einem anderen Land führen?
Bei vielen modernen Geschäftsmodellen ist die operative Arbeit technisch problemlos ortsunabhängig möglich. Ein Consultant, SaaS-Unternehmer, Investor oder Betreiber einer internationalen Agentur kann Kunden auf verschiedenen Kontinenten betreuen und einen großen Teil seiner Arbeit online erledigen.
Steuerlich und rechtlich stellt sich jedoch eine weitere wichtige Frage: Wo wird das Unternehmen tatsächlich geführt?
Die UAE Federal Tax Authority verwendet im Corporate-Tax-System unter anderem das Konzept des effective management and control. Bei der Beurteilung einer ausländischen Gesellschaft kann unter anderem relevant sein, wo die wesentlichen Management- und strategischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Dabei können beispielsweise folgende Faktoren eine Rolle spielen:
Ort wesentlicher Managemententscheidungen
Ort strategischer Unternehmensentscheidungen
Ort von Board Meetings
Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
Rolle und Aufenthaltsort der entscheidenden Personen
Entscheidend ist also nicht ausschließlich, was auf einer Lizenz oder einem Gesellschaftsdokument steht. Die tatsächliche Unternehmensführung kann ebenfalls relevant sein. Für eine in den UAE gegründete Gesellschaft ist die Ausgangslage anders als für eine ausländische Gesellschaft, die aus den UAE geführt wird. Wer jedoch dauerhaft aus einem anderen Land arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, ob dieses Land eigene Regeln bezüglich Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder Unternehmensbesteuerung anwendet.
Eine internationale Unternehmensstruktur sollte deshalb nie ausschließlich aus Sicht der UAE beurteilt werden.
Beispiel: UAE-Firma und Lebensmittelpunkt in Thailand
Nehmen wir einen international tätigen Unternehmer. Seine operative Gesellschaft befindet sich in Dubai. Seine Kunden befinden sich in Europa, den UAE und Asien. Der Unternehmer hält sich regelmäßig in Dubai auf, verbringt aber einen erheblichen Teil des Jahres in Bangkok.
Ein solches Modell kann grundsätzlich funktionieren. Es sollten jedoch verschiedene Ebenen getrennt geprüft werden.
Die Gesellschaft: Wo ist die Gesellschaft registriert? Welche Geschäftstätigkeit besitzt sie? Welche Corporate-Tax-Regeln gelten? Welche laufenden Compliance-Anforderungen bestehen?
Die Person: Wo lebt der Unternehmer tatsächlich? Welche steuerlichen Regeln gelten an seinem persönlichen Aufenthaltsort? Bestehen weiterhin steuerliche Verbindungen zu früheren Wohnsitzstaaten?
Die Unternehmensführung: Wo werden wichtige Entscheidungen getroffen? Wo findet die tatsächliche Geschäftsführung statt? Kann dadurch in einem anderen Land ein zusätzlicher steuerlicher Anknüpfungspunkt entstehen?
Das Banking: Kann das Geschäftsmodell gegenüber einer Bank nachvollziehbar erklärt werden? Wo befinden sich Kunden? Woher stammen die Einnahmen? Welche Transaktionen werden über das Konto abgewickelt?
Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Kann ich in Thailand leben und eine Firma in Dubai besitzen?“ Die bessere Frage lautet: „Wie muss meine Struktur aussehen, wenn mein Unternehmen in den UAE sitzt, mein Leben aber international organisiert ist?“ Dieser Unterschied ist entscheidend.
Wie wird eine Dubai-Firma besteuert?
Die Vereinigten Arabischen Emirate verfügen über ein föderales Corporate-Tax-System. In den UAE gegründete juristische Personen fallen grundsätzlich in dessen Anwendungsbereich. Für regulär steuerpflichtige Unternehmen gilt grundsätzlich: 0 % Corporate Tax auf steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375.000 und 9 % Corporate Tax auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens oberhalb von AED 375.000.
Für bestimmte Freezone-Gesellschaften existiert ein gesondertes Regime. Eine sogenannte Qualifying Free Zone Person kann unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen 0 % Corporate Tax auf Qualifying Income erhalten. Entscheidend ist dabei das Wort qualifying. Eine Freezone-Lizenz bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einkünfte mit 0 % besteuert werden. Freezone-Unternehmen befinden sich grundsätzlich ebenfalls innerhalb des UAE-Corporate-Tax-Systems.
Für die Anwendung des speziellen Freezone-Regimes müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Je nach Situation betreffen diese unter anderem:
Art der Einkünfte
ausgeübte Aktivitäten
ausreichende Substance
Transfer Pricing
Dokumentationspflichten
Qualifying und Excluded Activities
De-minimis-Regeln
Die vereinfachte Aussage „Dubai-Firma bedeutet 0 % Steuern“ ist deshalb nicht korrekt. Eine gute Unternehmensstruktur beginnt mit dem Geschäftsmodell und nicht mit einem gewünschten Steuersatz.
Was bedeutet die 183-Tage-Regel für die persönliche Tax Residency?
Die UAE verfügen über eigene Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen. Eine Person gilt unter anderem dann als UAE Tax Resident, wenn sie sich während eines relevanten zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraums mindestens 183 Tage physisch in den UAE aufgehalten hat. Die Tage müssen dabei nicht zwingend aufeinanderfolgen.
Die 183-Tage-Regel ist jedoch nicht der einzige mögliche Test für eine UAE Tax Residency. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Kriterien relevant sein.
Noch wichtiger für international tätige Unternehmer: Die steuerliche Ansässigkeit in den UAE beantwortet nicht automatisch die steuerliche Behandlung in einem anderen Staat. Wer beispielsweise aus Deutschland, der Schweiz oder einem anderen Land wegzieht und anschließend international lebt, sollte deshalb nicht nur fragen: „Erfülle ich die Voraussetzungen der UAE?“ Es muss ebenfalls geprüft werden: „Welche steuerlichen Verbindungen bestehen weiterhin zu anderen Ländern?“
Abhängig von der jeweiligen Jurisdiktion können beispielsweise Aufenthaltsdauer, Wohnmöglichkeiten, Familie, wirtschaftliche Interessen, Unternehmensführung oder andere Verbindungen relevant sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sollten deshalb qualifizierte Steuerberater oder Rechtsberater der betroffenen Jurisdiktionen einbezogen werden.
Petermann & Partners erbringt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, koordiniert bei Bedarf jedoch die Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten.
Muss eine Dubai-Firma echte Substance haben?
Der Begriff Substance wird häufig verwendet – und ebenso häufig missverstanden. Nicht jedes Unternehmen benötigt ein großes Büro und mehrere Mitarbeiter. Ein internationaler Consultant hat naturgemäß eine andere Unternehmensstruktur als ein Handelsunternehmen mit Lager, Logistik und zwanzig Angestellten.
Die wirtschaftliche Realität einer Gesellschaft sollte jedoch zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen. Je nach Unternehmen können dabei beispielsweise relevant sein:
tatsächliche Geschäftstätigkeit
geeignete Geschäftsräume
Geschäftsführung
Verträge
Rechnungsstellung
Buchhaltung
Banktransaktionen
Mitarbeiter
operative Prozesse
Lieferanten
Kunden
Entscheidend ist die Konsistenz. Ein Unternehmen sollte gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern nachvollziehbar erklären können: Was macht die Gesellschaft? Wo findet das Geschäft statt? Wer führt das Unternehmen? Woher kommen die Einnahmen? Warum befindet sich die Gesellschaft in den UAE? Je klarer diese Fragen beantwortet werden können, desto nachvollziehbarer ist die Unternehmensstruktur.
Kann ich ein UAE-Bankkonto eröffnen, wenn ich nicht in Dubai wohne?
Grundsätzlich kann eine UAE-Gesellschaft auch dann ein Geschäftskonto beantragen, wenn ihr Gesellschafter nicht dauerhaft in Dubai lebt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Bank jede Struktur akzeptiert. Banken in den UAE unterliegen umfangreichen Know-Your-Customer- und Customer-Due-Diligence-Anforderungen.
Im Rahmen einer Kontoeröffnung können unter anderem folgende Punkte geprüft werden:
tatsächliche Geschäftstätigkeit
Herkunft der Gelder
erwarteter Umsatz
Kundenstruktur
Länder der Geschäftspartner
bestehende Verträge
Rechnungen
Erfahrung und Hintergrund der Gesellschafter
Unternehmenswebsite
Geschäftsmodell
erwartete Transaktionen
wirtschaftlicher Bezug zur gewählten Struktur
Deshalb sollte das Bankkonto nicht erst nach der Gründung berücksichtigt werden. Bankability sollte bereits bei der Wahl der Gesellschaft und Jurisdiktion mitgedacht werden. Eine günstige Lizenz bringt wenig, wenn die gewählte Struktur später nicht zum tatsächlichen Geschäft oder zu den Anforderungen potenzieller Banken passt. Wie die Kontoeröffnung in der Praxis abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Geschäftskonto in Dubai.
Freezone oder Mainland für einen internationalen Unternehmer?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Für viele international tätige Dienstleister und digitale Unternehmen kann eine Freezone-Struktur interessant sein. Beispiele sind:
Consulting
Software und SaaS
digitale Agenturen
Marketing
bestimmte E-Commerce-Modelle
internationale Dienstleistungen
bestimmte Holding- oder Beteiligungsstrukturen
Eine Mainland-Gesellschaft kann dagegen sinnvoll oder erforderlich sein, wenn das Unternehmen stärker innerhalb des lokalen UAE-Marktes operiert oder seine Tätigkeit eine entsprechende Struktur voraussetzt. Entscheidend sind unter anderem:
tatsächliche Geschäftstätigkeit
Zielkunden
regulatorische Anforderungen
benötigte Visa
Büroräume
Banking
Corporate Tax
geplante Expansion
Die Entscheidung zwischen Freezone und Mainland sollte deshalb nicht ausschließlich anhand der Gründungskosten getroffen werden.
Welche Freezone ist für internationale Unternehmer geeignet?
Auch hier gilt: Nicht die bekannteste oder günstigste Freezone ist automatisch die richtige. In den UAE existiert eine Vielzahl von Freezones mit unterschiedlichen Zielgruppen, Kostenmodellen, Aktivitäten und Anforderungen. Dazu gehören unter anderem: IFZA, DMCC, Dubai South, Meydan Free Zone, RAKEZ und JAFZA. Zusätzlich existieren spezialisierte Jurisdiktionen wie das DIFC mit einem eigenen regulatorischen und rechtlichen Umfeld.
Diese Strukturen sind nicht austauschbar. Eine internationale Consulting-Gesellschaft benötigt etwas anderes als ein Rohstoffhändler, ein SaaS-Unternehmen, eine Holding oder ein Unternehmen mit physischer Logistik.
Vor der Auswahl einer Jurisdiktion sollten deshalb mindestens folgende Fragen beantwortet werden:
Was macht das Unternehmen tatsächlich?
Wo befinden sich die Kunden?
Werden Geschäfte innerhalb der UAE durchgeführt?
Wie viele Visa werden benötigt?
Ist ein physisches Büro erforderlich?
Welche Banken kommen infrage?
Wie soll sich das Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln?
Erst danach sollte die konkrete Jurisdiktion ausgewählt werden. Einen Überblick, welche Freezone zu welchem Vorhaben passt, gibt unser Freezone-Vergleich.
Was passiert mit meiner Dubai-Firma, wenn ich später in ein anderes Land ziehe?
Unternehmerleben verändern sich. Heute befindet sich der Lebensmittelpunkt vielleicht in Dubai. In einigen Jahren möglicherweise in Bangkok, Singapur, Zürich oder einer anderen Stadt.
Eine gut aufgebaute Unternehmensstruktur sollte nicht bei jeder privaten Veränderung vollständig neu gedacht werden müssen. Das bedeutet nicht, dass ein persönlicher Wohnsitzwechsel steuerlich irrelevant wäre. Im Gegenteil. Ein Wechsel des persönlichen Lebensmittelpunkts kann erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmer und teilweise auch auf seine Unternehmensstruktur haben.
Eine professionelle Struktur sollte jedoch von Beginn an berücksichtigen, dass international tätige Unternehmer mobil sein können. Gerade für Consultants, digitale Unternehmer, Investoren und global tätige Founder ist diese Flexibilität zunehmend relevant.
Wann kann eine UAE-Firma für einen internationalen Unternehmer sinnvoll sein?
Eine Gesellschaft in den UAE kann beispielsweise interessant sein, wenn ein Unternehmer:
international tätig ist
einen geschäftlichen Bezug zu den UAE oder der Region besitzt
Kunden in mehreren Ländern betreut
Zugang zum UAE- oder GCC-Markt sucht
ein internationales Business Hub benötigt
Beteiligungen oder Vermögenswerte strukturiert
Geschäftspartner oder Mitarbeiter in der Region hat
die UAE langfristig als Unternehmensstandort nutzen möchte
Weniger überzeugend ist eine Struktur, wenn der einzige Gedanke lautet: „Ich habe gehört, dass man in Dubai keine Steuern bezahlt.“ Eine Gesellschaft bringt nicht nur Möglichkeiten mit sich. Sie verursacht auch laufende Kosten, Buchhaltungs- und Compliance-Pflichten sowie administrative Verantwortung. Wenn kein nachvollziehbarer geschäftlicher Grund für eine UAE-Struktur besteht, kann eine Gründung die falsche Entscheidung sein.
Die richtige Reihenfolge: Erst das Geschäftsmodell, dann die Struktur
Bei Petermann & Partners beginnt eine Firmengründung deshalb nicht mit der Frage: „Welche Freezone möchten Sie?“ Sondern mit: „Was möchten Sie mit der Gesellschaft tatsächlich machen?“
Aus dieser Frage ergibt sich eine logische Reihenfolge: Geschäftsmodell → Kunden → Märkte → Unternehmensstruktur → Jurisdiktion → Lizenz → Visa → Banking → laufende Administration. Nicht umgekehrt.
Gerade bei internationalen Unternehmern ist diese Reihenfolge entscheidend. Denn die beste Struktur ist nicht unbedingt diejenige, die sich am schnellsten oder günstigsten gründen lässt. Es ist diejenige, die auch dann noch funktioniert, wenn das Geschäft wächst, neue Märkte hinzukommen und sich der persönliche Lebensmittelpunkt verändert.
Häufige Fragen zur Dubai-Firma bei einem Wohnsitz im Ausland
Kann ich eine Firma in Dubai haben und in Thailand leben? Grundsätzlich ja. Der persönliche Wohnort und der Sitz einer Gesellschaft können sich in unterschiedlichen Ländern befinden. Dabei sollten jedoch die steuerlichen und rechtlichen Regeln beider Jurisdiktionen sowie die tatsächliche Unternehmensführung berücksichtigt werden.
Kann ich eine Dubai-Firma haben und weiterhin in der Schweiz leben? Grundsätzlich ja. Eine UAE-Gesellschaft führt nicht automatisch dazu, dass die persönliche steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz endet. Die schweizerische und die UAE-Seite müssen getrennt betrachtet werden.
Kann ich eine Dubai-Firma haben und in Deutschland leben? Grundsätzlich ja. Allerdings kann insbesondere die tatsächliche Geschäftsleitung einer aus Deutschland geführten Gesellschaft steuerlich relevant werden. Die konkrete Struktur sollte deshalb mit einem entsprechend qualifizierten Berater geprüft werden.
Muss ich mindestens 183 Tage pro Jahr in Dubai sein? Nein. Der Besitz einer UAE-Gesellschaft setzt grundsätzlich keinen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr voraus. Die 183 Tage sind insbesondere für einen der Tests zur persönlichen UAE Tax Residency relevant und dürfen nicht mit den Einreisebedingungen eines Residence Visa verwechselt werden.
Muss ich bei einer UAE Residence alle sechs Monate einreisen? Bei vielen regulären Residence-Kategorien kann ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb der UAE Auswirkungen auf die Residence haben. Für bestimmte Residence-Kategorien, insbesondere die Golden Residence, bestehen Ausnahmen. Die jeweils geltenden Bedingungen der konkreten Residence sollten daher geprüft werden.
Brauche ich eine Emirates ID, um eine Dubai-Firma zu besitzen? Nicht jede Gesellschaftsstruktur setzt voraus, dass der Gesellschafter persönlich eine Emirates ID besitzt. Eine Emirates ID kann jedoch für zahlreiche weitere private und administrative Prozesse innerhalb der UAE erforderlich oder hilfreich sein.
Kann meine Dubai-Firma ein Bankkonto haben, obwohl ich im Ausland wohne? Grundsätzlich ist dies möglich. Die Kontoeröffnung bleibt jedoch eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Bank. Geschäftstätigkeit, Kundenstruktur, erwartete Transaktionen, Herkunft der Gelder und der wirtschaftliche Hintergrund des Unternehmens können dabei berücksichtigt werden.
Ist eine Freezone-Firma automatisch steuerfrei? Nein. Freezone-Gesellschaften befinden sich grundsätzlich innerhalb des UAE Corporate Tax Regime. Qualifying Free Zone Persons können unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 0 % Corporate Tax auf Qualifying Income erhalten. Eine Freezone-Lizenz allein garantiert daher keine vollständige Steuerfreiheit.
Kann ich meine UAE-Firma vollständig remote führen? Viele operative Tätigkeiten können remote ausgeführt werden. Steuerlich und rechtlich kann jedoch relevant sein, wo wesentliche Unternehmensentscheidungen getroffen werden und ob das Land, aus dem gearbeitet wird, daraus einen eigenen steuerlichen Anknüpfungspunkt ableitet.
Ist Dubai sinnvoll, wenn meine Kunden hauptsächlich in Europa sind? Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Entscheidend sind Geschäftsmodell, Unternehmensführung, persönlicher Lebensmittelpunkt, Kundenstruktur und langfristige Strategie. Eine UAE-Gesellschaft sollte nicht allein aufgrund des Standorts oder eines vermeintlichen Steuervorteils gegründet werden.
Fazit: Die Lizenz ist nur ein Teil der Struktur
Eine Firma in Dubai zu besitzen und gleichzeitig international zu leben, ist für viele Unternehmer problemlos vorstellbar. Die eigentliche Firmengründung ist dabei häufig der einfachste Teil. Die wichtigeren Fragen kommen danach.
Wo wird das Unternehmen geführt? Wo lebt der Gesellschafter? Wie wird die Gesellschaft steuerlich behandelt? Wie funktioniert das Banking? Welche Anforderungen entstehen in anderen Ländern? Und passt die gewählte Struktur auch in einigen Jahren noch zum Unternehmen?
Eine internationale Unternehmensstruktur sollte deshalb nicht rund um eine möglichst günstige Lizenz aufgebaut werden. Sie sollte rund um den Unternehmer und sein tatsächliches Geschäft aufgebaut werden.
Petermann & Partners begleitet Unternehmer bei der Strukturierung und Gründung von Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten – von der Wahl der passenden Jurisdiktion über Freezone- und Mainland-Strukturen bis zu Visa, Corporate Banking und laufender Unternehmensadministration. Bei internationalen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen koordinieren wir bei Bedarf die Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten.
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Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.
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