Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.3, Stand: Oktober 2026
Tristan Petermann Management Consulting FZCO, tätig als «Petermann & Partners»
IFZA Business Park, DDP, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate · License No. 87559
E-Mail: info@petermann-partners.com · Telefon: +971 52 477 7618
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Leistungen der Tristan Petermann Management Consulting FZCO, handelnd unter dem Namen Petermann & Partners («Dienstleister»), eingetragen beim IFZA Dubai (International Free Zone Authority), License No. 87559, gegenüber ihren Kunden («Auftraggeber»).
Der Dienstleister erbringt Beratungs- und Koordinationsleistungen im Bereich Unternehmungsgründung (Business Setup) in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie die Gründung von US-Gesellschaften (US LLC, siehe Art. 17). Er handelt dabei teilweise als Beauftragter (Wakil) des Auftraggebers im Sinne des UAE Civil Transactions Law.
Der Vertrag besteht aus dem vom Auftraggeber unterzeichneten Engagement Letter (einschliesslich Quotation) und diesen AGB. Bei einer Buchung über die Website tritt die Buchung mit der Leistungsbeschreibung auf der Buchungsseite an die Stelle des Engagement Letters (Art. 17). Bei Widersprüchen geht der Engagement Letter bzw. die Leistungsbeschreibung vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Dienstleister ihnen schriftlich zustimmt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Massgebliche Rechtsgrundlagen sind das UAE Federal Law No. 5 of 1985 (Civil Transactions Law), das UAE Federal Decree-Law No. 32 of 2021 on Commercial Companies, das UAE Federal Decree-Law No. 20 of 2018 on Anti-Money Laundering, das UAE Federal Decree-Law No. 45 of 2021 on Personal Data Protection sowie das UAE Federal Decree-Law No. 46 of 2021 on Electronic Transactions and Trust Services, jeweils in der geltenden Fassung.
Art. 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1.1 Der Dienstleister erbringt die im Engagement Letter definierten Leistungen im Bereich Business Setup.
1.2 Der abschliessende Leistungsumfang sowie die Vergütung sind im Engagement Letter festgelegt. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Engagement Letter aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Steuerrechtsberatung, anwaltliche Rechtsberatung sowie Buchführungsleistungen.
1.4 Der Dienstleister ist berechtigt, Teile der Leistungen durch qualifizierte Dritte, insbesondere lokale Registered Agents und Freezone-Administratoren, erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Dienstleister.
1.5 Die steuerlichen und rechtlichen Folgen der Gründung im Wohnsitzland des Auftraggebers sowie in allen weiteren Ländern, in denen er tätig ist, liegen in seiner alleinigen Verantwortung. Dazu gehört insbesondere das Risiko, dass ein anderes Land die Gesellschaft besteuert, wenn sie faktisch von dort aus geführt wird. Der Dienstleister empfiehlt, die Struktur vor Vertragsabschluss mit einer Steuerberatung im Wohnsitzland zu prüfen.
1.6 Der Chat-Assistent auf der Website des Dienstleisters (Pythia) gibt allgemeine Informationen auf Basis des Wissensstands des Dienstleisters. Seine Antworten sind keine Beratung, kein Angebot und keine Zusicherung. Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Angebote und Vereinbarungen. Für Entscheidungen, die der Auftraggeber allein auf Grundlage der Antworten des Chat-Assistenten trifft, übernimmt der Dienstleister keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Art. 2 Bevollmächtigung (Wakala)
2.1 Der Auftraggeber bevollmächtigt den Dienstleister hiermit ausdrücklich, in seinem Namen und auf seine Rechnung gegenüber den zuständigen Behörden zu handeln, insbesondere gegenüber UAE Freizonen, DET, DLD, RERA, der UAE Immigration Authority sowie UAE-Banken, soweit dies zur Erbringung der im Engagement Letter vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
2.2 Diese Bevollmächtigung (Wakala) erfolgt auf Basis von Art. 924 ff. UAE Civil Transactions Law. Der Dienstleister handelt im Rahmen dieser Vollmacht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2.3 Die Vollmacht ist auf den im Engagement Letter definierten Leistungsumfang beschränkt. Rechtshandlungen ausserhalb dieses Rahmens bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bevollmächtigung.
2.4 Für behördlich verlangte Vollmachtsurkunden (Power of Attorney) stellt der Auftraggeber auf Anfrage die erforderlichen notariell beglaubigten Dokumente bereit.
Art. 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Engagement Letter («Servicegebühr»). Die Servicegebühr umfasst die Beratungs- und Koordinationsleistungen des Dienstleisters sowie die im Engagement Letter als inkludiert gekennzeichneten behördlichen Gebühren, insbesondere Lizenzgebühren und, sofern vereinbart, Visa-Kosten.
3.2 Die Servicegebühr ist vollständig und im Voraus vor Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen. Die Leistungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang aufgenommen.
3.3 Behördliche Gebühren, die nicht im Engagement Letter als inkludiert aufgeführt sind, sowie unvorhergesehene Zusatzgebühren aufgrund behördlicher Änderungen nach Vertragsabschluss werden dem Auftraggeber separat zum Selbstkostenpreis ausgewiesen. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber vorgängig über solche Mehrkosten.
3.4 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, bei Buchungen über die Website, per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungen erfolgen ausschliesslich von einem Konto bzw. mit einer Karte, die auf den Namen des Auftraggebers lautet (oder auf seine Gesellschaft, sofern diese Vertragspartei ist). Zahlungen durch Dritte werden nicht angenommen und zurücküberwiesen. Bankgebühren und Transferkosten trägt der Auftraggeber.
Art. 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Dokumente und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:
- Gültige Reisepässe aller Gesellschafter und Geschäftsführer
- Aktuelle Adressnachweise (nicht älter als drei Monate)
- Vollständige und korrekte Angaben zur beabsichtigten Geschäftstätigkeit
- Ausgefüllte KYC-Formulare der jeweiligen Freezone-Behörde
- Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten (UBO Declaration)
4.2 Verzögerungen oder nachgewiesener Mehraufwand infolge unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers; die Vergütungsansprüche des Dienstleisters bleiben unberührt.
4.3 Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit und Vollständigkeit aller bereitgestellten Angaben und haftet für Schäden aus vorsätzlich oder fahrlässig falschen Angaben.
4.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er für seine Geschäftstätigkeit alle erforderlichen Bewilligungen, Lizenzen und Registrierungen besitzt (z. B. Berufs- oder Verbandslizenzen) und seine Tätigkeit rechtmässig ausübt.
4.5 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner Geschäftstätigkeit, aus falschen oder unvollständigen Angaben oder aus der Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Art. 5 Leistungszeit, Laufzeit und Fristen
5.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit vollständigem Zahlungseingang und endet mit vollständiger Erbringung der im Engagement Letter vereinbarten Leistungen.
5.2 Erfahrungsgemäss beträgt die Dauer bis zur Lizenzausstellung bei Freezone-Gründungen zwei (2) bis vier (4) Wochen, bei Mainland-Gründungen vier (4) bis acht (8) Wochen. Diese Angaben sind Erfahrungswerte und stellen keine verbindliche Terminzusage dar.
5.3 Die tatsächliche Dauer hängt massgeblich von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden sowie von regulatorischen Änderungen ab. Verzögerungen aus diesen Gründen begründen keine Pflichtverletzung und berechtigen den Auftraggeber weder zur Minderung der Vergütung noch zum Rücktritt.
5.4 Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
5.5 Der Dienstleister informiert den Auftraggeber proaktiv über den Fortschritt sowie über wesentliche Verzögerungen und deren Ursachen.
5.6 Nach Abschluss der Gründung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich für alle laufenden Pflichten seiner Gesellschaft und seines Aufenthaltsstatus, insbesondere die fristgerechte Verlängerung von Lizenz, Establishment Card und Visa, die Einhaltung der Einreisevorgaben, damit das Visum gültig bleibt, Registrierungen und Meldungen zu Corporate Tax und VAT, UBO-Meldungen sowie die Buchführung. Diese Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie separat vereinbart werden (z. B. Mandat «Laufende Begleitung»).
Art. 6 Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Dienstleister schuldet sorgfältige Beratung und Koordination nach dem Stand der Fachkenntnis und haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
6.2 Behördliche Entscheidungen, insbesondere die Erteilung oder Ablehnung einer Handelslizenz, eines Visums, einer Bankkontozulassung oder einer Residency, liegen im ausschliesslichen Ermessen der zuständigen Institutionen. Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für solche Entscheidungen.
6.3 Die Haftung des Dienstleisters ist, soweit nach UAE-Recht zulässig, auf die Höhe des bezahlten Honorars des Dienstleisters (Professional Fee gemäss Quotation, ohne durchlaufende Behörden- und Drittgebühren) beschränkt. Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Dienstleisters. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht, soweit eine weitergehende Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Art. 7 Geistiges Eigentum (Intellectual Property)
7.1 Alle vom Dienstleister im Rahmen dieses Vertrages erstellten Unterlagen, Analysen, Berichte und Konzepte, insbesondere Business Pläne, Marktanalysen und Strukturempfehlungen, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Servicegebühr im geistigen Eigentum des Dienstleisters.
7.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn erstellten Leistungsergebnissen für eigene unternehmerische Zwecke.
7.3 Das geistige Eigentum des Dienstleisters an allgemeinen Methoden, Vorlagen und Prozessen bleibt von diesem Vertrag unberührt. Der Auftraggeber erhält kein Recht, solche Materialien Dritten zur Verfügung zu stellen oder kommerziell zu verwerten.
7.4 Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen und Daten verbleiben in seinem Eigentum. Der Dienstleister erhält daran ausschliesslich ein Nutzungsrecht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Art. 8 Vertragsdauer und Beendigung
8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist schriftlich möglich, solange der Dienstleister noch keine Anträge bei einer Behörde oder Freezone eingereicht hat. In diesem Fall werden bereits erbrachte Koordinationsleistungen anteilig verrechnet; ein allfälliger Restbetrag wird erstattet.
8.2 Sobald behördliche Prozesse (Lizenzantrag, Visa-Beantragung, Bankkontoeröffnung) eingeleitet wurden, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, da diese Prozesse von den zuständigen Behörden nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können. Bereits bezahlte Gebühren und behördliche Abgaben werden nicht erstattet.
8.3 Der Dienstleister ist zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, nachweislich falsche Angaben gemacht hat oder behördliche Anordnungen die Fortsetzung der Leistungen verhindern.
8.4 Lehnt eine Behörde, eine Bank oder eine für eine Genehmigung zuständige Stelle (Third Party Approval) einen Antrag aus Gründen ab, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, werden bereits erbrachte Leistungen sowie bereits an Behörden oder Dritte bezahlte Gebühren nicht erstattet. Noch nicht verwendete Gebühren werden zurückerstattet, soweit die Behörde sie erstattet.
Art. 9 Force Majeure
9.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Vertragspflichten, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
9.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, staatliche Anordnungen oder Embargos, Pandemien oder Epidemien (einschliesslich behördlich angeordneter Reisebeschränkungen), schwerwiegende Systemausfälle bei Behörden sowie sonstige ausserordentliche Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
9.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Force-Majeure-Ereignisses, dessen voraussichtliche Dauer und die getroffenen Massnahmen zur Schadensbegrenzung.
9.4 Dauert ein Force-Majeure-Ereignis länger als sechzig (60) Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden anteilig abgerechnet.
Art. 10 Anti-Geldwäsche und KYC-Compliance (AML/KYC)
10.1 Dieser Vertrag unterliegt dem UAE Federal Decree-Law No. 20 of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism and Illegal Organisations (AML-CFT).
10.2 Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass:
- Die eingesetzten Mittel aus legalen Quellen stammen
- Die angegebenen Zwecke der Unternehmenstätigkeit korrekt und vollständig sind
- Er nicht auf einer Sanktionsliste einer internationalen Organisation oder Behörde geführt wird
- Alle wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners, UBO) korrekt offengelegt werden
10.3 Der Dienstleister ist berechtigt und verpflichtet, KYC-Prüfungen durchzuführen. Die Einleitung der Leistungserbringung setzt den erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung voraus.
10.4 Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist der Dienstleister verpflichtet, dies der UAE Financial Intelligence Unit zu melden. Eine solche Meldung begründet keine Haftung des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber.
10.5 Falsche Angaben im Rahmen der KYC/AML-Prüfung berechtigen den Dienstleister zur sofortigen ausserordentlichen Kündigung ohne Rückerstattungspflicht.
Art. 11 Datenschutz (UAE PDPL)
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis des UAE Federal Decree-Law No. 45 of 2021 on Personal Data Protection (PDPL) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
11.2 Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Einreichung von Lizenz- und Visa-Anträgen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Aufzeichnungspflichten.
11.3 Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht.
11.4 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und, soweit gesetzlich zulässig, Löschung seiner Daten. Anfragen richten sich an info@petermann-partners.com.
11.5 Für die Leistungserbringung werden Daten an Behörden und Partner in den VAE übermittelt (z. B. Freezone, Einwanderungsbehörde, Banken) und mit Diensten verarbeitet, deren Server teilweise ausserhalb der VAE und der EU liegen (z. B. CRM und E-Mail). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter petermann-partners.com/datenschutz. Unterlagen werden aufgrund gesetzlicher Pflichten (AML) mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
Art. 12 Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen oder zu verwerten. Diese Pflicht gilt für drei (3) Jahre nach Vertragsbeendigung.
12.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen, oder der anderen Partei unabhängig von diesem Vertrag bekannt waren.
12.3 Bei Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen auf Verlangen der anderen Partei zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
Art. 13 Mitteilungen und Kommunikation (Notices)
13.1 Sämtliche rechtserheblichen Mitteilungen, insbesondere Vertragskündigungen, Mahnungen, Rücktritts- und Änderungserklärungen, bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail mit Lesebestätigung oder per eingeschriebenem Brief an die im Engagement Letter angegebenen Adressen zu richten.
13.2 Mitteilungen per E-Mail gelten als zugegangen, sobald der Absender eine Lesebestätigung oder eine inhaltliche Antwort der anderen Partei erhalten hat, spätestens jedoch am zweiten Werktag nach Versand, sofern kein Unzustellbarkeitsbericht eingegangen ist.
13.3 Mitteilungen per Einschreiben gelten am dritten Werktag nach Aufgabe als zugegangen.
13.4 Adressänderungen sind der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13.5 Elektronische Signaturen sind gemäss UAE Federal Decree-Law No. 46 of 2021 on Electronic Transactions and Trust Services rechtsgültig und werden von den Parteien als verbindlich anerkannt.
Art. 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Massgeblich sind insbesondere:
- UAE Federal Law No. 5 of 1985, Civil Transactions Law (Art. 872 ff. Dienstleistungsvertrag; Art. 924 ff. Wakala)
- UAE Federal Decree-Law No. 32 of 2021 on Commercial Companies
- UAE Federal Decree-Law No. 20 of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating Financing of Terrorism
- UAE Federal Decree-Law No. 45 of 2021 on Personal Data Protection (PDPL)
- UAE Federal Decree-Law No. 46 of 2021 on Electronic Transactions and Trust Services
14.2 Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlung beigelegt werden. Die Parteien verpflichten sich, innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Anzeige einer Streitigkeit eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
14.3 Gelingt keine Einigung, sind die Dubai Courts (Onshore) ausschliesslich zuständig. Die DIFC Courts und ADGM Courts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
14.4 Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle einer Übersetzung, insbesondere einer für UAE-Gerichtsverfahren allenfalls erforderlichen arabischen Fassung, ist die deutsche Fassung massgeblich.
Art. 15 Allgemeine Bestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung.
15.3 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft und kein Joint Venture. Die Bevollmächtigung nach Art. 2 bleibt davon unberührt.
Art. 16 Verbraucher
16.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften seines Wohnsitzlandes von diesen AGB unberührt. Die Gerichtsstandsklausel in Art. 14.3 gilt nicht, soweit ein Verbraucher nach zwingendem Recht an seinem Wohnsitz klagen oder verklagt werden kann. Art. 8 gilt für Verbraucher nur, soweit Art. 16.2 nichts anderes bestimmt.
16.2 Widerrufsrecht für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tristan Petermann Management Consulting FZCO, IFZA Business Park, DDP, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, info@petermann-partners.com, +971 52 477 7618) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
16.3 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, zahlen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrages entspricht. Dazu gehören auch Gebühren, die bereits an Behörden oder Dritte bezahlt wurden.
16.4 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
16.5 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Art. 17 Besondere Bestimmungen für die US LLC und Online-Buchungen
17.1 Dieser Artikel gilt für die Gründung einer US Limited Liability Company (US LLC), unabhängig davon, ob der Vertrag über einen Engagement Letter oder über eine Buchung auf der Website zustande kommt. Bei Widersprüchen geht dieser Artikel den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor. Art. 16 bleibt unberührt.
17.2 Bei einer Buchung über die Website gibt der Auftraggeber mit Abschluss der Zahlung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Dienstleister per E-Mail zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Buchungsseite zum Zeitpunkt der Buchung. Das online buchbare Standardpaket umfasst die Gründung im Bundesstaat Wyoming. Andere Bundesstaaten sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
17.3 Die Leistungserbringung beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss der KYC-Prüfung gemäss Art. 10. Der Dienstleister ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Art. 10.5 bleibt vorbehalten.
17.4 Der Auftraggeber nennt bis zu drei Namensvorschläge in seiner Wunschreihenfolge. Der Dienstleister prüft die Verfügbarkeit im Register des Bundesstaats und im Markenregister der USA (USPTO). Die Verfügbarkeit eines Namens ist erst mit der Eintragung durch den Bundesstaat verbindlich. Für Markenrechte Dritter und für die Nutzung des Namens im Geschäftsverkehr ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
17.5 Freigabe zur Einreichung: Mit dem Absenden des Formulars für die Gründungsunterlagen bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Angaben und gibt die Gründung frei («Freigabe»). Die Gründung erfolgt mit dem ersten verfügbaren seiner Namensvorschläge. Nach erfolgreicher Prüfung gemäss Art. 17.3 und 17.4 reicht der Dienstleister die Gründung ohne weitere Rückfrage ein, in der Regel innert eines Werktags, und bestätigt dem Auftraggeber die Einreichung per E-Mail. Ist keiner der Namen verfügbar oder fehlen Angaben, holt der Dienstleister vor der Einreichung die Zustimmung des Auftraggebers ein.
17.6 Bis zur Einreichung beim Bundesstaat kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der bezahlte Betrag wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Ab der Einreichung ist ein Rücktritt ausgeschlossen, da ab diesem Zeitpunkt Staatsgebühren und Kosten Dritter (Registered Agent, Gründungsdienstleister) anfallen, die nicht zurückgefordert werden können. Eine Rückerstattung erfolgt nach der Einreichung nicht. Die gegründete Gesellschaft und alle Dokumente werden dem Auftraggeber übergeben. Für Verbraucher gelten Art. 16.2 bis 16.4.
17.7 Die US-Steuernummer (EIN) wird durch die US-Steuerbehörde IRS vergeben. Die Bearbeitungsdauer beträgt erfahrungsgemäss vier (4) bis fünf (5) Wochen und liegt ausserhalb des Einflusses des Dienstleisters. Über die Eröffnung eines Bankkontos entscheidet ausschliesslich die jeweilige Bank. Eine Ablehnung durch den IRS oder eine Bank berechtigt nicht zur Rückforderung der Vergütung.
17.8 Nach der Gründung ist der Auftraggeber für alle laufenden Pflichten seiner Gesellschaft verantwortlich, insbesondere für den jährlichen Annual Report, einen gültigen Registered Agent und die jährliche Meldung an den IRS (Form 5472). Das Jahrespaket ab dem zweiten Jahr wird gesondert vereinbart und verrechnet. Die Erstellung von Form 5472 und anderer Steuererklärungen ist nicht Teil der Leistungen des Dienstleisters.
17.9 Lässt der Auftraggeber eine Kartenzahlung nach der Einreichung ohne berechtigten Grund zurückbuchen (Chargeback), bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters bestehen. Die durch die Rückbuchung entstehenden Gebühren trägt der Auftraggeber.
17.10 Gesellschafter der LLC, Vertragspartner und Zahlender müssen dieselbe natürliche Person sein. Zulässig ist die Zahlung durch eine Gesellschaft, die nachweislich dem Auftraggeber gehört. Gründungen im Auftrag oder auf Rechnung Dritter (insbesondere Treuhand- oder Strohmannstrukturen) führt der Dienstleister nicht durch. Soll die LLC einer Gesellschaft oder mehreren Personen gehören oder ist der Auftraggeber Staatsbürger der USA oder dort wohnhaft, ist das online buchbare Standardpaket nicht anwendbar. Der Dienstleister unterbreitet in diesem Fall vor der Einreichung ein gesondertes Angebot oder erstattet den bezahlten Betrag vollständig zurück.
17.11 Reicht der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innert dreissig (30) Tagen nach der Buchung ein, ist der Dienstleister berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Erinnerung zu beenden. Der bezahlte Betrag wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Stand und Änderungen
Diese AGB gelten in der Version 1.3 vom Oktober 2026. Für einen Auftrag gilt jeweils die Fassung, die bei Unterzeichnung des Engagement Letters oder bei der Buchung über die Website auf dieser Seite veröffentlicht war. Abrufbar unter petermann-partners.com/agb.