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Oktober 2026
Small Business Relief VAE bis 2029: Regeln und Risiken

Umsatz statt Gewinn entscheidet, und die Relief gilt jetzt bis Ende 2029: Was die Small Business Relief bedeutet, für wen sie gilt und wo die Risiken liegen.
Seit Steuerperioden ab dem 1. Juni 2023 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Corporate Tax. Der Regelsatz liegt bei 9 Prozent auf steuerpflichtige Gewinne oberhalb von AED 375'000, darunter gilt ein Satz von 0 Prozent. Die Registrierung bei der Federal Tax Authority ist trotzdem für praktisch jedes Unternehmen Pflicht, unabhängig davon, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt oder eine Befreiung greift.
Das Wichtigste in Kürze
Massgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn: Die Grenze liegt bei AED 3 Millionen pro Steuerperiode.
Die Relief gilt jetzt für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden (Ministerial Decision No. 131 of 2026).
Sie wird nicht automatisch gewährt, sondern muss bei jeder Steuererklärung aktiv gewählt werden.
Wer die Umsatzgrenze einmal überschreitet, verliert den Zugang dauerhaft.
Was die Small Business Relief bedeutet
Eine der wichtigsten Erleichterungen innerhalb des Systems ist die sogenannte Small Business Relief, eingeführt mit der Ministerial Decision No. 73 of 2023. Sie richtet sich an kleinere Unternehmen und erlaubt es ihnen, für eine Steuerperiode so behandelt zu werden, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Für diese Periode fällt dann keine Corporate Tax an, und auch die aufwendige Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nach den vollständigen Regeln entfällt.
Entscheidend ist ein Punkt, der leicht übersehen wird. Massgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Ein Unternehmen mit AED 2,9 Millionen Umsatz und AED 2,5 Millionen Gewinn kann die Relief also grundsätzlich genauso beanspruchen wie ein Unternehmen mit deutlich geringerer Marge. Die Grenze liegt bei AED 3 Millionen Umsatz pro Steuerperiode.
Verlängert bis Ende 2029
Ursprünglich war die Relief befristet: Sie galt nur für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2026 enden. Mit der Ministerial Decision No. 131 of 2026, bekannt gegeben am 7. August 2026, hat das Ministry of Finance diese Frist um drei Jahre verlängert. Die Relief gilt nun für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden. Die Umsatzschwelle von AED 3 Millionen bleibt unverändert, ebenso alle übrigen Bedingungen.
Der eigentliche Vorteil ist Planungssicherheit. Wer sein Geschäft in den VAE mit Blick auf die Relief aufgebaut hat, mit einem Umsatz knapp unter der Schwelle oder mit einer bewussten Entscheidung gegen schnelles Wachstum über AED 3 Millionen hinaus, konnte bisher nur bis Ende 2026 planen. Jetzt sind es drei zusätzliche Jahre. Das bedeutet weniger Druck, kurzfristig zu wachsen, nur um eine auslaufende Regelung noch mitzunehmen, und mehr Zeit, eine Struktur aufzubauen, die auch nach einem möglichen Ende der Relief trägt.
Für wen die Relief gilt, und für wen nicht
Anspruch haben in den VAE ansässige steuerpflichtige Personen, also Firmen genauso wie Einzelunternehmer, deren Umsatz unter der genannten Schwelle bleibt. Ausgeschlossen sind drei Gruppen. Erstens Unternehmen, die als Qualifying Free Zone Person bereits separat mit einem Satz von 0 Prozent besteuert werden, sie können die Relief nicht zusätzlich beanspruchen. Zweitens Mitglieder multinationaler Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz ab AED 3,15 Milliarden. Hier zählt der Umsatz der gesamten Gruppe, nicht nur der einzelnen Gesellschaft in den VAE. Drittens Tax Groups, also steuerlich zusammengefasste Unternehmensverbünde.
Ein weiterer Punkt aus der Praxis: Die Relief wird nicht automatisch gewährt, sondern muss bei der Steuererklärung aktiv gewählt werden, und zwar für jede Steuerperiode neu. Genau das wird häufig übersehen, vor allem dort, wo die Steuererklärung intern erledigt wird und weder Buchhaltung noch Geschäftsführung mit dieser Option vertraut sind. Ein Unternehmen, das die Umsatzschwelle einhält, verliert den Vorteil trotzdem, wenn die Option beim Filing schlicht nicht angekreuzt wird.
Zwei Risiken, die man kennen sollte
Wer die Umsatzgrenze von AED 3 Millionen auch nur in einer einzigen Steuerperiode überschreitet, verliert den Zugang zur Relief nicht nur für diese Periode, sondern dauerhaft für alle folgenden, selbst wenn der Umsatz danach wieder sinkt. Wachstum kann also unmittelbar dazu führen, dass ein Vorteil verloren geht, der vorher selbstverständlich schien.
Zudem verzichtet man mit der Wahl der Relief für die betreffende Periode auf den Vortrag steuerlicher Verluste sowie nicht abzugsfähiger Zinsaufwendungen in spätere Perioden. Für Unternehmen mit schwankenden Ergebnissen kann das im Einzelfall mehr kosten, als die Relief an Ersparnis bringt. Die zusätzlichen drei Jahre sind also kein Grund, diese Abwägung weniger sorgfältig zu treffen, eher im Gegenteil: Über einen längeren Zeitraum lohnt sich eine bewusste Entscheidung noch mehr.
Was das für Sie bedeutet
Wer eine Firma in den VAE führt und sich unsicher ist, ob die Relief für die eigene Situation infrage kommt, oder ob sie angesichts von Wachstum, Verlustvorträgen oder einer geplanten Konzernstruktur überhaupt sinnvoll ist, sollte das rechtzeitig mit dem eigenen Steuerberater oder einem bei der FTA registrierten Tax Agent klären, nicht erst bei der Steuererklärung selbst. Wir begleiten Unternehmer in Dubai bei der Struktur ihrer Gründung und stimmen uns dabei gerne mit Ihrem Steuerberater ab.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.
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