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August 2026

Von der Schweiz nach Dubai: Der Leitfaden für Schweizer Unternehmer

Die Schweiz hat ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE, eine eigene AHV- und Pensionskassen-Logik und einen anderen Dokumenten-Legalisationsweg. Der Leitfaden für Schweizer Unternehmer, die nach Dubai ziehen oder von dort aus eine Firma gründen möchten.

Viele Leitfäden zum Thema Firmengründung Dubai sind für deutsche Staatsangehörige geschrieben und werden eins zu eins auf Schweizer Unternehmer übertragen. Das greift zu kurz. Die Schweiz hat ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE, eine eigene Altersvorsorge-Logik (AHV und Pensionskasse), einen anderen Dokumenten-Legalisationsweg und ein kantonal sehr unterschiedliches Steuersystem. Dieser Leitfaden behandelt genau diese Schweizer Besonderheiten, nicht nur die allgemeinen Grundlagen.

1. Warum Dubai aus Schweizer Perspektive

Dubai wird oft als steuerfrei beschrieben. Das ist nicht mehr ganz korrekt, aber die Richtung stimmt. Es gibt keine Einkommenssteuer auf natürliche Personen. Bei der Unternehmenssteuer gilt: 0% bis AED 375'000 zu versteuerndes Einkommen, 9% darüber. Qualifizierende Freezone-Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen 0% auf qualifizierendes Einkommen erreichen. Die Mehrwertsteuer liegt bei 5%.

Zum Vergleich: In der Schweiz liegt die effektive Gewinnsteuer 2026 je nach Kanton zwischen rund 11,7% (Luzern, Zug) und knapp 20% (Zürich, Bern).

Wichtig dabei, und das wird in vielen Leitfäden übersprungen: Massgeblich für die Schweizer Steuerpflicht ist unter anderem der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Wird ein Unternehmen zwar in Dubai registriert, aber weiterhin faktisch von der Schweiz aus geführt, kann das je nach Ausgestaltung weiterhin eine Steuerpflicht in der Schweiz auslösen, unabhängig davon, ob Sie selbst bereits ausgewandert sind. Das lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Einzelfall geprüft werden.

Zwischen der Schweiz und den VAE besteht seit 2012 ein Doppelbesteuerungsabkommen, 2022 aktualisiert. Das schafft Rechtssicherheit für Fälle, in denen eine tatsächliche Struktur in den VAE vorliegt.

2. Einreise mit Schweizer Pass

Schweizer Staatsangehörige können ohne Visum in die VAE einreisen und sich bis zu 90 Tage dort aufhalten. Das reicht für einen ersten Besuch. Einreise als Besucher ist aber etwas anderes als Residency. Wer dauerhaft in Dubai leben und von dort aus sein Unternehmen führen will, braucht eine UAE-Residency. Der praktikabelste Weg für Unternehmer: Firma gründen, Residency über die Firma erhalten.

Das gilt, wenn Sie tatsächlich nach Dubai ziehen möchten. Wer hingegen weiterhin in der Schweiz wohnhaft bleibt, kann ebenso eine Firma in Dubai gründen und braucht dafür nicht zwingend ein Visum.

3. Bevor Sie überhaupt reisen: der Dokumentenfluss

Das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen, und einer der zeitaufwändigsten im ganzen Prozess.

Für die Residency, teils für Familiennachzug und teils auch für die Firmengründung selbst brauchen Sie beglaubigte Dokumente: Geburtsurkunde, Zivilstandsdokumente, Strafregisterauszug, teils auch Diplome. Bei der gesamten Legalisationskette geht es im Kern darum, zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein echtes, offizielles Dokument einer Schweizer Behörde handelt, nicht um eine inhaltliche Prüfung.

Anders als viele annehmen, sind die VAE kein Mitglied der Haager Apostille-Konvention. Eine einfache Apostille genügt also nicht. Nötig ist die volle Kette:

  • Ausstellung und Beglaubigung des Originaldokuments bei der zuständigen Schweizer Stelle (Gemeinde, Zivilstandsamt, kantonale Staatskanzlei)

  • Beglaubigung durch die VAE-Botschaft in Bern

  • Nach Ankunft in den VAE: Attestierung durch das Ministry of Foreign Affairs (MOFA)

Dieser Weg über Gemeinde, Kanton und Botschaft dauert mehrere Wochen, und Termine bei der VAE-Botschaft in Bern sind begrenzt verfügbar. Genau deshalb lohnt es sich, diese Behördengänge zu erledigen, bevor der eigentliche Umzug beginnt.

4. Wie wird man Resident?

Ein möglicher Ablauf, wenn Sie sich für eine Firmengründung mit Umzug entscheiden:

  • Firmengründung: Mainland oder Freezone, je nach Tätigkeit (siehe Abschnitt 7)

  • Einreise nach Dubai: mit dem Schweizer Pass, sobald Firmen-, Einwanderungs- und die in Abschnitt 3 beschriebenen Legalisationsunterlagen bereit sind

  • Medizinische Untersuchung: Pflichttermin vor Ort

  • Emirates ID und Biometrie

  • Residency-Erteilung

Je nach Situation kommen auch andere Residency-Optionen infrage: Green Residency, Golden Residency, Remote Work Residency, Employment Residency. Welche passt, hängt vom Einzelfall ab.

5. Was Sie als Schweizer zusätzlich klären müssen: AHV und Pensionskasse

Bei Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA (die VAE zählen dazu) endet die obligatorische AHV-Versicherung. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern:

  • Sie müssen unmittelbar vor der Ausreise 5 Jahre ununterbrochen AHV-versichert gewesen sein

  • Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung muss innerhalb eines Jahres nach Ende der obligatorischen Versicherung erfolgen

  • Beitragssatz: 10,1% des im Ausland erzielten Einkommens plus 5% Verwaltungskosten

Bei der Pensionskasse gilt eine ähnliche EU/EFTA-Unterscheidung, mit umgekehrtem Vorzeichen. Wandern Sie in ein EU/EFTA-Land aus, kann in der Regel nur der überobligatorische Teil bar bezogen werden, der obligatorische Teil bleibt gebunden. Wandern Sie hingegen wie bei den VAE in ein Nicht-EU/EFTA-Land aus, kann das gesamte Pensionskassenguthaben, obligatorischer und überobligatorischer Teil, bar ausbezahlt werden.

Verpassen Sie bei der AHV die Ein-Jahres-Frist, ist der Wiedereinstieg deutlich komplizierter. Solche Fristen und Weichenstellungen sollten frühzeitig geklärt werden, nicht erst, wenn sie bereits verstrichen sind.

6. Wie lange müssen Sie vor Ort sein?

Sie müssen nicht nach Dubai reisen und dann wochenlang Firmengründung, Behörden, Bank und Wohnungssuche selbst koordinieren. Der Grossteil der Vorbereitung, inklusive dem Dokumentenfluss aus Abschnitt 3, lässt sich erledigen, bevor Sie überhaupt einreisen.

Physisch vor Ort nötig sind im Wesentlichen: die medizinische Untersuchung, Emirates-ID-Biometrie, Residency-Formalitäten und Bank-KYC, falls von der Bank verlangt.

7. Mainland oder Freezone?

Eine der wichtigsten Entscheidungen im gesamten Prozess.

Mainland eignet sich, wenn Sie umfassend innerhalb der VAE tätig sein wollen, Personal einstellen, mit lokalen Kunden arbeiten oder grössere physische Operationen aufbauen. Viele Tätigkeiten erlauben 100% ausländisches Eigentum.

Freezone eignet sich besonders für internationale Beratung, Technologie- und digitale Geschäftsmodelle, professionelle Dienstleistungen, Handel und Holding-Strukturen. Freezones bieten typischerweise 100% ausländisches Eigentum, ein vereinfachtes Gründungsverfahren, Residency-Visa und flexible Büro-Lösungen.

Die richtige Wahl hängt nicht vom günstigsten Lizenzpreis ab, sondern davon: Was tun Sie? Wo sitzen Ihre Kunden? Wie generieren Sie Umsatz? Wie wollen Sie wachsen?

Eine Freezone-Firma ist übrigens nicht automatisch steuerfrei. Freezone-Unternehmen unterliegen dem regulären VAE-Unternehmenssteuersystem. Eine Qualifying Free Zone Person kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von 0% Unternehmenssteuer auf qualifizierendes Einkommen profitieren, das ist kein Automatismus, sondern eine Frage sauberer Struktur und Buchhaltung.

8. Immobilien: privat oder über die Firma?

Ein Thema, das früher oder später in fast jedem Gespräch über Dubai aufkommt, ob als Wohnsitz oder als Investition: Soll eine Immobilie privat oder über eine Dubai-Firma gehalten werden? Beides ist grundsätzlich möglich, auch von der Schweiz aus, bevor Sie überhaupt umziehen.

Steuerlich in der Schweiz macht das einen Unterschied:

  • Privat gehalten: Die Immobilie muss in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, wird aber nur satzbestimmend berücksichtigt. Das heisst, Wert und Ertrag beeinflussen den anwendbaren Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und Vermögen, die Immobilie selbst bleibt in der Schweiz aber steuerfrei, da das Besteuerungsrecht bei den VAE liegt.

  • Über eine Firma gehalten: Die Firmenanteile gelten als reguläres Vermögen und unterliegen der Schweizer Vermögenssteuer. Ausschüttungen aus der Firma an Sie als Privatperson unterliegen der Schweizer Einkommenssteuer.

Für eine einzelne Immobilie ist der private Kauf in der Regel der einfachste und günstigste Weg. Eine Struktur über eine Firma lohnt sich eher bei einem grösseren Portfolio, etwa wegen Haftungstrennung oder einfacherer Übertragung bei Nachlass. Ein Punkt, den viele übersehen: Wird eine bereits privat gehaltene Immobilie nachträglich auf eine Firma übertragen, fällt dafür die reguläre DLD-Transfergebühr von 4% des Immobilienwerts an. Diese Entscheidung lohnt sich also, von Anfang an durchzudenken. Wir prüfen das im Einzelfall mit Ihnen und koordinieren bei Bedarf mit den relevanten Stellen vor Ort.

9. Hören Sie nicht bei der Lizenz auf

Eine Gewerbelizenz ist erst der Anfang. Ein sauber aufgesetztes Unternehmen in Dubai braucht zusätzlich Residency, Emirates ID, Firmen- und Privatbanking, Geschäftsadresse, Buchhaltung, Corporate-Tax-Registrierung, gegebenenfalls VAT sowie laufende Compliance und Verlängerungen.

Viele unterschätzen genau diesen Teil. Sie kaufen eine Lizenz und müssen danach mehrere verschiedene Anbieter selbst koordinieren.

10. Was Petermann & Partners konkret übernimmt

Unser Kern: Wir gründen Ihre Firma in Dubai, von der Strukturwahl (Mainland/Freezone) bis zur Lizenz, und beraten Sie über den gesamten Prozess, den Dokumentenfluss, die AHV- und Pensionskassen-Fragen sowie Corporate-Tax- und VAT-Einschätzung. Bei einer geplanten Immobilie stimmen wir uns mit Ihnen ab und koordinieren bei Bedarf.

Was wir bewusst nicht anbieten: die Abwicklung Ihrer AHV-Weiterversicherung selbst (das läuft über die zuständige Ausgleichskasse) oder die persönliche Wohnungssuche und Ejari-Abwicklung für Ihre private Unterkunft. Dafür sind wir transparent, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich bei uns verlassen können und wo Sie selbst oder mit anderen Fachstellen weitermachen.

Nach der Gründung begleiten wir laufend Buchhaltung, Corporate-Tax- und VAT-Compliance sowie Lizenz-Verlängerungen.

Schweiz nach Dubai

Ob Sie tatsächlich nach Dubai ziehen und dort eine Firma gründen, oder in der Schweiz wohnhaft bleiben und trotzdem eine Firma in Dubai aufbauen möchten: Wir schauen es uns gemeinsam an und finden die für Sie passende Struktur.

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