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Oktober 2026

Firma gründen: Warum es keine Lösung für alle gibt

US-LLC, GmbH, Hongkong Limited oder Freezone in Dubai: Welche Firma passt, hängt von Ziel, Wohnsitz und Geschäftsmodell ab. Und warum die Auslandsfirma allein selten Steuern spart.

Wer heute eine Firma gründen will, hat die Qual der Wahl. Eine US-LLC als sogenannte Disregarded Entity, eine klassische GmbH in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich, eine Limited in Hongkong oder eine Freezone-Gesellschaft in Dubai: Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie nie zuvor. Jedes Land setzt eigene Schwerpunkte, jede Rechtsform bringt eigene Vor- und Nachteile mit.

Jede Ausgangslage ist anders

So zahlreich wie die Möglichkeiten sind auch die Gründe für eine Gründung. Die einen wollen ihre Haftung begrenzen, andere suchen Zugang zu einem neuen Markt, wieder andere brauchen ein Aufenthaltsvisum. Und bei vielen spielt die Steuerfrage eine wichtige Rolle.

Daraus folgt: Die Frage «Welche Firma soll ich gründen?» lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie beginnt mit einer anderen Frage: Was soll die Firma leisten? Erst wenn Ziel, Wohnsitz, Geschäftsmodell und Kundenkreis klar sind, lässt sich beurteilen, welcher Standort und welche Rechtsform passen. Wer nur einen einzigen Standort im Angebot hat, wird zwangsläufig immer diesen empfehlen.

Haftung begrenzen

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die US-LLC, die Hongkong Limited oder die Freezone-Gesellschaft in Dubai trennen das Firmenvermögen vom Privatvermögen. Gehaftet wird grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Firma. Dafür braucht es allerdings keinen Standort im Ausland, die gleiche Wirkung erreicht man auch mit einer Gesellschaft im eigenen Land.

Zu beachten: Die Haftungsbeschränkung schützt nicht vor allem. Wer als Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, Firmen- und Privatgelder vermischt oder Steuern und Abgaben nicht abführt, kann je nach Land trotzdem persönlich haften.

Zugang zu einem Markt

Wer Kunden in einem bestimmten Land oder einer Region bedienen will, profitiert oft von einer lokalen Gesellschaft. Eine US-LLC kann den Zugang zu amerikanischen Banken, Zahlungsanbietern und Plattformen erleichtern, Hongkong gilt als Tor zu Asien und Festlandchina, Dubai als Drehscheibe für den Nahen Osten.

Zu beachten: Nicht jede Gesellschaft darf überall frei tätig sein. Eine Freezone-Firma in Dubai ist in erster Linie für das internationale Geschäft gedacht. Wer direkt an Kunden auf dem VAE-Festland (Mainland) verkaufen will, braucht in der Regel eine zusätzliche Bewilligung, eine Niederlassung oder eine Mainland-Firma.

Aufenthaltsvisum

In manchen Ländern ist die Firmengründung zugleich der Weg zum Aufenthalt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten erhalten Inhaber einer Freezone- oder Mainland-Firma ein Investorenvisum, das in der Regel zwei bis drei Jahre gilt, verlängert werden kann und eine Emirates ID umfasst. Eine US-LLC oder eine Hongkong Limited bringt dagegen nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht mit sich.

Zu beachten: Ein Visum allein bedeutet noch keinen steuerlichen Wohnsitzwechsel. Entscheidend ist, wo man tatsächlich lebt und seinen Lebensmittelpunkt hat.

Bürokratie und laufender Aufwand

Die Gründung ist oft der kleinere Teil. Entscheidend ist, was danach jedes Jahr anfällt, und das unterscheidet sich stark:

  • Hongkong ist vergleichsweise streng reguliert: Jede Private Limited Company braucht einen Company Secretary mit Sitz in Hongkong, eine lokale Adresse und muss ihre Jahresrechnung unabhängig vom Umsatz jährlich von einem Hongkonger Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Auch die Eröffnung eines Bankkontos ist dort oft die grösste Hürde.

  • In den VAE muss sich jede Freezone-Firma für die Unternehmenssteuer registrieren und jährlich eine Steuererklärung einreichen, auch wenn am Ende null Prozent anfallen.

  • Eine US-LLC ist in der Gründung schlank, hat bei ausländischen Inhabern aber ebenfalls jährliche Meldepflichten, etwa das Formular 5472.

Zu beachten: In jede Entscheidung gehören die laufenden Kosten und Pflichten, nicht nur die Gründungsgebühr.

Der grosse Irrtum beim Steuersparen

Steuern gehören zu den häufigsten Motiven für eine Gründung im Ausland. Gleichzeitig ist kaum ein Thema so stark von Missverständnissen geprägt. Im Netz kursieren Versprechen von null Prozent Steuern, oft verbunden mit einer schnell gegründeten Auslandsfirma. Was dabei selten erwähnt wird: Für die Besteuerung zählt in der Regel nicht, wo eine Firma registriert ist, sondern wo sie tatsächlich geführt wird und wo der Inhaber wohnt.

Konkret heisst das: Wer in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich lebt und von dort aus eine Dubai-Freezone-Firma oder eine US-LLC führt, riskiert, dass die Firma dort als steuerpflichtig gilt, wo sie tatsächlich geleitet wird, also im Heimatland. Dazu kommt: Eine US-LLC gilt in den USA zwar oft als steuerlich transparent (Disregarded Entity), die Heimatländer beurteilen sie aber nach eigenen Regeln. Deutschland entscheidet per Typenvergleich im Einzelfall, die Schweiz behandelt sie in der Regel wie eine Kapitalgesellschaft. In Deutschland kann zudem die Hinzurechnungsbesteuerung greifen, mit der bestimmte Gewinne niedrig besteuerter Auslandsgesellschaften im Inland erfasst werden.

Das Resultat ist häufig das Gegenteil des gewünschten Effekts: zwei Buchhaltungen, zusätzliche Kosten für Gründung und Unterhalt und im schlimmsten Fall Nachzahlungen, wenn die Steuerbehörde die Struktur nicht anerkennt. Aus einer einfachen Situation wird eine komplizierte, ohne dass am Ende weniger Steuern bezahlt werden.

Auch die Vorstellung, eine Freezone-Firma in Dubai zahle automatisch keine Steuern, stimmt so nicht mehr. Seit 2023 gibt es in den VAE eine Unternehmenssteuer von 9 Prozent auf Gewinne über AED 375'000. Null Prozent auch über dieser Schwelle gibt es nur für qualifizierende Einkünfte einer sogenannten Qualifying Free Zone Person. Dafür braucht die Firma unter anderem ausreichende Substanz in den VAE, also echte Geschäftstätigkeit mit Personal und Ausgaben vor Ort.

Manchmal liegt die Lösung im eigenen Land

Wer weiterhin in einem Hochsteuerland lebt und seine Steuerlast optimieren möchte, findet die sinnvolleren Hebel oft zuhause. Die passende Rechtsform, eine durchdachte Holding-Struktur, die richtige Aufteilung zwischen Lohn und Dividende oder eine saubere Vorsorgeplanung bringen oft mehr als eine Auslandsfirma, die steuerlich ohnehin nicht greift. Wenn schon eine Struktur, dann eine, die zum Wohnsitz passt.

Wer wirklich Steuern sparen will, denkt über den Wohnsitz nach

Eine Firma im Ausland entfaltet ihr volles Potenzial in der Regel erst dann, wenn auch der Lebensmittelpunkt verlegt wird. Wer effektiv und legal Steuern sparen möchte, kommt deshalb meist nicht um eine grundsätzliche Frage herum: Bin ich bereit auszuwandern?

Das bedeutet, den Wohnsitz tatsächlich zu verlegen und die Verbindungen zum bisherigen Steuersitz sauber zu lösen. Themen wie Wegzug, Sozialversicherung und Doppelbesteuerungsabkommen sollten dabei frühzeitig geklärt werden. Erst dann wird aus einer Gründung im Ausland eine Struktur, die steuerlich trägt.

Typische Stolpersteine:

  • Wer im Heimatland eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt oft weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn er die meiste Zeit im Ausland lebt.

  • Deutschland besteuert beim Wegzug unter Umständen den Wertzuwachs von Firmenanteilen ab 1 Prozent Beteiligung, als wären sie verkauft worden (Wegzugsbesteuerung), und kann bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland bestimmte Einkünfte noch bis zu zehn Jahre erfassen.

  • Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr, anders als im Verhältnis der Schweiz und Österreichs zu den VAE.

Fazit

Die richtige Firma ist nicht die mit dem tiefsten Steuersatz, sondern die, die zur persönlichen Situation passt. Vor jeder Gründung steht deshalb die Analyse: Wo lebe ich, wo will ich hin und was soll die Firma leisten? Wer diese Fragen ehrlich beantwortet und steuerliche Details mit einer Fachperson abklärt, vermeidet teure Umwege und baut eine Struktur auf, die auch in einigen Jahren noch funktioniert.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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